Für den Ernstfall versorgen – Die Risikolebensversicherung für Familien 

Für den Ernstfall versorgen – Die Risikolebensversicherung für Familien 

Das erste Kind hat das Licht der Welt erblickt. Das Familienglück ist perfekt. Doch der Schein trügt. Mit dem Familienzuwachs wächst zugleich die Verantwortung. Das gilt insbesondere für den Hauptverdiener. Auf diesem lastet der Druck, die Lieben zu versorgen. Falls ihm etwas zustößt, klafft ein riesiges Loch in der Haushaltskasse. Da Unfälle per Definition plötzlich und ungewollt auftreten, ist die Risikolebensversicherung eine der wenigen Policen, die obligatorisch ist. Warum das so ist und wie Eltern dafür sorgen, dass ihre Familie im Ernstfall finanziell abgesichert ist, thematisiert die folgende Abhandlung.

Was ist eine Risikolebensversicherung (RLV)?

Bei dieser Art der Versicherung wird beim Todesfall der im Kontrakt benannten Person eine zuvor vertraglich fixierte Summe ausgezahlt. Sie sichert somit nicht die im Vertrag versicherte Person monetär ab, sondern deren Begünstigte. Diese werden zuvor benannt.

Zur Verdeutlichung – stirbt unerwartet und plötzlich der Hauptverdiener der Familie, wird beispielsweise an die Ehefrau oder die Kinder der zuvor vereinbarte Betrag ausbezahlt. Hierdurch kann der durch den Tod entstandene Einkommensverlust zunächst ausgeglichen werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Risikolebensversicherung keine klassische kapitalgedeckte Altersvorsorge darstellt, sondern die finanziellen Folgen im Todesfall minimiert. Außerdem wird nur gezahlt, wenn die Person innerhalb der Laufzeit des Vertrags verstirbt.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Dazu ist es nötig, dass die Assekuranz über den Todesfall informiert wird. Zusätzlich ist die Darreichung des Totenscheins, des Versicherungsscheins sowie der Sterbeurkunde nötig.

Ferner existierten Spezialkonstellationen. Hierzu gehört beispielsweise Selbstmord.
Tötet sich die versicherte Person, muss der Kontrakt meist seit mindestens 3 Jahren bestehen, damit gezahlt wird. Genauer ist dies in den Konditionen definiert.

Lohnt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Familien?

Ob sich der Abschluss aus finanzieller Sicht lohnt, ist nicht prognostizierbar. Dieser Umstand steht bei Personen, die überlegen eine Risikolebensversicherung abzuschließen, nicht im Vordergrund. Niemand wäre enttäuscht, wenn der Todesfall ausbleibt und die Beiträge somit ohne monetäre Gegenleistung gezahlt wurden.

Vielmehr steht die Absicherung der Liebsten im Vordergrund. Die Police sorgt für ein ruhiges Gewissen und gesunden Schlaf. Die Erkenntnis, dass der Ehepartner und die Kinder finanziell abgesichert sind, ist Balsam für die Seele.

Folglich eignet sich die RLV besonders für Familien mit Kindern. Versiegt eine Einkommensquelle und ist zusätzlich ein Kredit zu bedienen, kann das den finanziellen Ruin bedeuten.
Selbst wer keine Kinder hat, nutznießt von dem Abschluss, da so die Eltern nicht für die Beerdigungskosten aufkommen müssen.

Ungeeignet ist die Risikolebensversicherung für Studenten, Schüler und Auszubildende ohne finanzielle und familiäre Verflechtungen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Empfehlenswert ist die Vereinbarung einer Deckungssumme in Höhe von 3 bis 5 Bruttojahreseinkommen. In Abhängigkeit der Einkommensverteilung zwischen den Ehepartnern orientiert sich der Wert am oberen beziehungsweise unteren Ende.

Beim Vorhandensein einer Baufinanzierung oder eines Kredits ist dessen Gesamtbetrag die abzudeckende Summe.

Welche Varianten der RLV existieren?

Es wird zwischen drei Varianten differenziert. Der Hinterbliebenenschutz sichert das finanzielle Auskommen der Familie, Kinder oder Eltern nach dem Tod der versicherten Person. Die verbundene Risikolebensversicherung dient Geschäftspartnern dazu, sich gegenseitig bei Ableben des anderen zu versichern. Der Verbliebene bekommt den vereinbarten Geldbetrag ausgezahlt.
Die Restschuldversicherung ist zuweilen seitens der Bank Voraussetzung zum Abschluss einer Baufinanzierung. Das Finanzinstitut erhält nach dem Tod des Kreditnehmers Leistungen in Höhe des Kreditbetrags.

Gibt es steuerliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt?

Die Beiträge zur RLV können steuerlich abgesetzt werden. Jedoch müssen die Begünstigten bei Erhalt der Deckungssumme im Schadenfall Erbschaftssteuer zahlen. Das ist gegeben, sobald die Freibeträge überschritten werden. Dies lässt sich vermeiden, indem die Ehefrau beispielsweise gleichzeitig Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Der Mann ist in diesem Fall die versicherte Person.

Unser Fazit

Für Familien ist die RLV ein absolutes Muss. Sie stehen vor einem schier unüberwindbaren Berg an Problemen, wenn ein Einkommen wegbricht. Auch zur Absicherung der Baufinanzierung oder eines großen Kredits ist die Police dringend anzuraten. Für Singles und junge Menschen ohne Verpflichtungen ist sie ungeeignet.

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