Baukindergeld – Die häufigsten Fragen betroffener Eltern kompetent beantwortet

Baukindergeld - Die häufigsten Fragen betroffener Eltern kompetent beantwortet

Wer in der heutigen Zeit bauen oder eine Immobilie kaufen möchte, muss häufig tief in die Tasche greifen. Besonders in Großstädten liegen die Kosten für ein derartiges Vorhaben sehr hoch. Wer in der Stadt nach einem günstigen Objekt ist, muss sehr lange danach suchen.

 

Was ist Baukindergeld?

Durch das Baukindergeld werden Familien finanziell unterstützt. Sie erhalten einen Zuschuss, wodurch der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder Wohnung vereinfacht werden soll. Das Baukindergeld ist somit eine besondere Form der Fördermaßnahme, die speziell Familien mit Kindern zur Verfügung steht. Sie ist ausschließlich dafür gedacht, um damit ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder bauen.

 

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Durch das Baukindergeld möchte der Staat den Wohnungs- und Hausbau ankurbeln. Er unterstützt dadurch alle Familien, die sich ohne Förderung kein eigenes Eigentum leisten können. Sie erhalten pro Kind und Jahr eine Unterstützung von 1.200 Euro bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren. Pro Kind wären das in zehn Jahren 12.000 Euro und bei zwei Kindern dementsprechend 24.000 Euro. Jedes weitere Kind wird ebenfalls mit 12.000 Euro berechnet. Die Hauptvoraussetzung hierfür ist, dass das Haushaltseinkommen nicht über 75.000 Euro liegt.

Es wird pro Kind ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro gewährt. Bei einer Familie mit zwei Kindern liegt die Höchstgrenze bei 105.000 Euro pro Jahr, um einen Anspruch auf ein Baukindergeld zu haben. Sie würden somit eine Förderung von 24.000 Euro erhalten. Familien mit 7 Kindern dürfen jährlich einen Bruttoverdienst von 180.000 Euro aufweisen. Sie hätten einen Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 84.000 Euro.

Damit das Baukindergeld bewilligt werden kann, ist eine Prüfung der zu jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommens notwendig. Dafür wird der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens vom zweiten und dritten Jahr vor der Antragsstellung benötigt. Das Einkommen wird in mehreren Schritten vom Finanzamt ermittelt.

 

Wann habe ich Anspruch auf Baukindergeld?

Für die Bewilligung des Baukindergeldes müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Die Baugenehmigung muss zwischen dem 01.01.2018 bis 31.12.2020 ausgestellt sein. Zusätzlich ist es wichtig, dass es sich um einen Ersterwerb einer Immobilie handelt. Die Immobilie darf nicht geerbt oder geschenkt worden sein. Wer bereits eine Immobilie auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen hat, hat keinen Anrecht auf das Baukindergeld. Bei der Antragsstellung muss ein Kind mindestens unter 18 Jahre alt sein. Zusätzlich muss bei der Antragsstellung mindestens ein Kindergeldanspruch für ein minderjähriges Kind bestehen.

Für den Erhalt des Baukindergelds müssen die Kosten für die Immobilie durch den Kauf oder Neubau höher liegen, als die Förderung des Baukindergelds. Viele werdende Eltern fragen sich auch, ob es bereits Baukindergeld bei Schwangerschaft gibt. Das ist jedoch leider nicht der Fall. Eine Schwangerschaft reicht für die Antragsstellung nicht aus. Das Kind muss bereits geboren sein.

 

Wie beantrage ich Baukindergeld?

Der Antrag für das Baukindergeld kann nur über die KfW online gestellt werden. Da die KfW für eine Bewilligung das Einkommen der Familie prüfen muss, sind die Steuerbescheide des vorvorletzten und letzten Jahres wichtig. Wenn eine Familie für das Jahr 2019 noch das Baukindergeld beantragen möchte, muss die Steuerunterlagen für die Jahre 2016 und 2017 vorlegen. Diese Steuerbescheide zur KfW geschickt werden. Der Antrag muss spätestens nach drei Monaten nach dem Einzug in das neue Haus oder die Wohnung gestellt werden. Jeder Antragssteller muss sich per Video oder Postident-Verfahren identifizieren. Zusätzlich ist ein Nachweis erforderlich, dass die Immobilie von der Familie nur für den Eigenbedarf genutzt wird. In diesem Fall zählt die Meldebestätigung sowie die Vorlage des Grundbucheintrags.

Ein Rechtsanspruch auf die besondere Art der Förderung gibt es nicht. Eine Antragsstellung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel möglich. Sollte das Budget also aufgebraucht sein, ist keine staatliche Förderung mehr möglich. Für das Baukindergeld steht ein begrenzter Rahmen von 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Förderungen werden für Bauprojekte vergeben, die eine Baugenehmigung bis 31.12.2020 haben.

 

Was passiert, wenn sich die Lebenssituation der Familie ändert?

Das Baukindergeld wird so lange gezahlt, wie tatsächlich in der Immobilie gewohnt wird. Zieht die Familie aus oder das Haus wird vermietet oder verkauft, wird die Zahlung sofort eingestellt. Sie läuft somit nicht komplett 10 Jahre lang. Bei einer Trennung oder Scheidung kann es ebenfalls zu Problemen kommen. Es ist in diesem Fall davon auszugehen, dass mindestens ein Elternteil mit den Kindern weiterhin in der Wohnung oder im Haus wohnen bleibt.

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