Trennung vom Partner: 4 Tipps für das Wohl der Kinder

Trennung vom Partner: 4 Tipps für das Wohl der Kinder

Bei einer Ehescheidung kochen die Emotionen hoch. Wer sich nicht trennen möchte, unternimmt alles, um die Situation zu entschärfen. Für den anderen Partner ist diese Zeit nicht minder schwer, weil man nach einer guten Lösung für den neuen Lebensabschnitt sucht. Besonders kompliziert wird es aber, wenn man gemeinsame Kinder hat. Sohn oder Tochter sehen Vater oder Mutter in Zukunft weniger und fühlen sich alleingelassen, weil sich die Eltern nicht mehr lieben. Die folgenden vier Tipps zeigen, wie das Wohl der Kinder bei einer Trennung nicht auf der Strecke bleibt.

Tipp 1: Scheidung nicht mehr vermeidbar: Ältere Kinder informieren

Kinder sind ein Teil der Familie. Deshalb müssen sie auch wissen, wenn die Eltern ihre Entscheidung getroffen haben und wie es nach der Trennung weitergehen soll.

Sind die Kinder noch sehr jung, müssen Vater und Mutter besonders viel Geduld aufbringen. Insbesondere wenn ein Elternteil die gemeinsame Wohnung schon verlassen hat, muss das Kind spüren, dass der Kontakt noch da ist. Hier sind regelmäßige Besuche ebenso unabdingbar wie gemeinsame Unternehmungen. Häufig reichen wenige Stunden oder ein Wochenende, um die Verlustängste der Kinder zu mindern.

Gehen die Kinder in die Schule, bekommen sie genau mit, wenn zwischen ihren Eltern etwas nicht stimmt. Umso wichtiger ist es hier, dass die Eltern gemeinsam mit den Kindern sprechen und sie über die bevorstehende Trennung informieren. Sie sollen wissen, dass sie nicht allein sind und bei den für sie relevanten Entscheidungen mitbestimmen dürfen.

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Tipp 2: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht: Die Kinder mitbestimmen lassen

Zwei wichtige Punkte, die bei einer Scheidung mit Kindern geregelt werden müssen, sind das Aufenthaltsrecht und das Umgangsrecht. Zum Wohl der Kinder rät Scheidungsanwältin Anke Knauf den Eltern, ältere Kinder mitentscheiden zu lassen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wo das Kind sich nach der Scheidung aufhalten soll. Sind der Sohn oder die Tochter volljährig, können sie darüber mitentscheiden, wie es hier weitergehen soll. Aber auch ältere minderjährige Kinder (ab 15 Jahren) können die Dinge richtig einordnen und wissen, ob sie lieber beim Vater oder bei der Mutter bleiben möchten. Dasselbe ist bei der Regelung des Umgangsrechts zu beachten. Dieses steht dem Partner zu, bei dem das Kind nach der Trennung nicht lebt. Hier gilt es ebenso, den Standpunkt und Interessenlage des Kindes einzubeziehen.

Kommen die Eltern zu keinem Konsens, der insbesondere das Wohl des Kindes berücksichtigt, entscheidet in letzter Instanz das Gericht.

Tipp 3: Der richtige Weg für das Sorgerecht

§ 1626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt, dass die Eltern nach einer Trennung das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Dies bedeutet, dass beide die Rechte und Pflichten wahrnehmen, die mit der Versorgung eines minderjährigen Kindes zusammenhängen. Im besten Fall verbleibt es auch hierbei.

Gibt es für den Vater oder die Mutter jedoch einen besonderen Grund, sollte die alleinige Versorgung des Kindes in Betracht gezogen werden. Wird das Kind vernachlässigt oder kann einem Elternteil eine unzureichende Betreuung nachgewiesen werden, kann der Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt werden. Gerade in diesem Fall ist es mehr als gerechtfertigt, das Wohl des Kindes nicht aus den Augen zu verlieren.

Tipp 4: Nach einer außergerichtlichen Konfliktlösung suchen

Für die Kinder stellt jede Trennung ihrer Eltern eine außergewöhnliche Belastung dar. Um die Situation nicht noch weiter zu verschärfen, ist es angeraten, nach einer außergerichtlichen Konfliktlösung zu suchen.

Von dem Scheidungsverfahren der Eltern sind die Kinder nicht betroffen. Dies bedeutet, dass sie auch nicht in eine gerichtliche Auseinandersetzung involviert werden. Anders verhält es sich, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Umgangsrecht über den Rechtsweg geregelt werden sollen. Um nicht über die Köpfe der Kinder hinweg zu entscheiden, müssen Sohn oder Tochter ihren Standpunkt vor dem Richter darlegen.

Zum Wohl des Kindes lässt sich diese Situation vermeiden, wenn der Konflikt außergerichtlich gelöst werden kann.

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